Welche Honorierungsmodelle gibt es für Planungsleistungen, welche haben sich bewährt und welche Voraussetzungen müssen für eine allseitig akzeptierte Lösung gegeben sein.

Ausgangslage

Wie Planungsleistungen von Architekten, Ingenieuren und Spezialisten honoriert werden, ist im Bauwesen ein allgegenwärtiges Thema. Im Folgenden setzen wir uns mit den theoretisch möglichen Honorierungsmodellen auseinander, schlagen den Bogen in die Praxis und geben aus unserer Erfahrung die wichtigsten Take-aways mit. Die Ausgangslage dazu bilden die nachfolgenden Prämissen. Die Überlegungen beziehen sich auf die Honorierung von Dienstleistungen (nicht von Bauleistungen, Lieferungen und dergleichen) und honorieren damit die Arbeit von Personen inkl. Lohnnebenkosten. Damit steht die Honorierung in einem Verhältnis zur aufgewendeten Arbeitszeit und es bietet sich an, diese auch effektiv dazu ins Verhältnis zu setzen. Handkehrum sind die Kostensicherheit und die Planbarkeit der Arbeitszeit wiederkehrende Herausforderungen. Diesen kann auf unterschiedliche Weise begegnet werden, wie z. B. mit Globalen, Pauschalen, Kostendächern oder mit Aufwandabschätzungen und laufenden Aufwandskontrollen inkl. Aktualisierung der Prognosen. Auf den Punkt gebracht, dreht es sich für Auftraggeberschaften darum, ein faires, nachvollziehbares und einfach berechenbares Modell zur Entlöhnung von Dienstleistungen zu finden und zu vereinbaren.

Theoretisch mögliche Honorierungsmodelle

Im Folgenden gehen wir auf die Honorierungsmodelle nach effektivem Aufwand, nach abgeleitetem Aufwand, sowie mittels Globale und Pauschale ein. In jedem Fall resp. Honorierungsmodell wird grundsätzlich von einem funktionierenden Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und -nehmer ausgegangen, wobei dieses selbstverständlich auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit begründet ist. Bei einer Honorierung nach effektivem Aufwand wird die effektiv aufgewendete Arbeitszeit mit dem vereinbarten Stundensatz multipliziert und vergütet. Auf jeden Fall sind der oder die relevanten Stundensätze und die benötigten Rechnungsbeilagen (geeignete Aufwandkontrolle inkl. aktualisierten Prognosen, Leistungsnachweise im gewünschten Detaillierungsgrad etc.) zu vereinbaren. Ein bestechender Vorteil bei diesem Modell ist, dass nur genau der effektiv angefallene Aufwand vergütet wird. Auf der anderen Seite ist dieser Aufwand aber nur bedingt planbar, was typischerweise als Nachteil gewertet wird. Bei einer Honorierung nach abgeleitetem Aufwand wird der Aufwand anhand eines zu diesem in Zusammenhang stehenden Umstands abgeleitet. Sehr verbreitet ist eine Ableitung des Aufwands von den aufwandbestimmenden Baukosten und ein darauffolgendes Multiplizieren mit dem vereinbarten Stundensatz. Neben dem zu vereinbarenden Stundensatz und den nötigen Rechnungsbeilagen sind hierbei folgende Punkte zwischen Auftraggeber und -nehmer zu vereinbaren. Es ist festzulegen, wie die Ableitung erfolgt (z. B. mittels Formel der SIA-Ordnungen 102 ff 2014), welches die relativen aufwandbestimmenden Baukosten sind (z. B. BKP-Positionen als Herleitung der relativen und nicht der absoluten Kosten). Weiter ist der zum Verrechnungszeitpunkt relevante Kostenstand zu bestimmen (z. B. Kostenvoranschlag für Verrechnung Leistungen SIA-Teilphase Bauprojekt). Ein bestechender Vorteil ist bei diesem Modell, dass die Kosten gemäss der definierten Eckdaten jederzeit kalkulierbar und damit relativ planbar sind. Auf der anderen Seite kann der abgeleitete Aufwand aber vom effektiven Aufwand abweichen und damit als unfair empfunden werden. Bei den Honorierungsmodellen mittels Globale oder Pauschale wird die Leistungserbringung zu einem fixen Betrag vergütet. Die beiden Modelle unterscheiden sich dadurch, dass bei einer globalen Entschädigung die Teuerung zusätzlich vergütet wird und bei einer pauschalen nicht. Die fixe Entschädigung ist dabei für Auftraggeber und -nehmer verständlich herzuleiten. Dabei kommen beispielsweise eine Ableitung von einem mit der Leistung in Zusammenhang stehenden Umstand oder ein Aufwiegen mit dem Wert des Lieferobjekts für den Auftraggeber in Frage. Ein bestechender Vorteil bei diesem Modell ist, dass die Kosten vorgängig bekannt und somit explizit planbar sind (mit Ausnahme der Teuerungsbereinigung bei einer Globalen). Auf der anderen Seite kann der abgeleitete aber vom effektivem Aufwand abweichen und damit als unfair empfunden werden.

Die obigen Honorierungsmodelle bilden eine nicht abschliessende Auswahl der Möglichkeiten. Zudem gibt es weitere Spielarten und Ergänzungsmöglichkeiten. Zum Beispiel eine Erfolgshonorierung (anstelle Honorierung der Arbeitszeit), die Festlegung eines Kostendachs, das Vereinbaren eines Zeitmitteltarifs (anstelle spezifischer Honoraransätze) oder die Ergänzung mit einer Bonus-/Malus-Komponente. Zudem kann es sich anbieten, das Honorierungsmodell im Projektverlauf anzupassen. Zum Beispiel kann die Honorierung bis und mit SIA-Teilphase Bauprojekt nach abgeleitetem Aufwand und danach global oder pauschal – ergänzt um den Mechanismus eines definierten Änderungsmanagements – erfolgen. Eine solche Fixierung führt zur von der Bauherrschaft erwünschten Kostensicherheit, kann aber erst auf Basis eines stabilen und verhältnismässig detaillierten Planungsstandes erfolgen. Denn erst damit ist die Bestellung derart gefestigt, dass sich der Planungsaufwand genügend genau abschätzen lässt und keine unerwünschten Reserven einkalkuliert sind. Weiter bietet es sich unter Umständen an, zusätzlich die Themen Zahlungsplan, Nebenkosten und Teuerungsbereinigung zu regeln. Zudem ist bei der Vergütung der Teuerung in einem Honorierungsmodell nach abgeleitetem Aufwand darauf zu achten, dass die Teuerungsbereinigung nicht auf dem Stundensatz und den aufwandbestimmenden Baukosten – und damit zweifach – erfolgt.

Konkrete Umsetzung

Zur konkreten Umsetzung möchten wir folgendes, anonymisiertes Beispiel aus unserer umfangreichen Expertise erläutern. Ein internationaler Konzern ist in der Schweiz Eigentümer von diversen Betriebsliegenschaften. Um deren umfängliche Sanierung, Ergänzung und Anpassung an die Hand zu nehmen, waren ein oder mehrere Generalplanerteams zu verpflichten. Bereits in der Ausschreibung wurden das Honorierungsmodell beschrieben, dessen Rahmenbedingungen seitens Auftraggeberin festgelegt aber auch der mögliche Spielraum der Auftragnehmer in Ihrer Angebotserarbeitung aufzeigt. Ergänzend wurde die bewährte Vertragsvorlage des KBOB als verbindlich vorgegeben. Konkret wurde ein Honorierungsmodell nach abgeleitetem Aufwand gewählt. Die Ableitung erfolgte nach der Formel aus den SIA-Ordnungen 102 ff (Stand 2014, da die SIA in den aktuellen Ordnungen aufgrund des WEKO-Entscheids diese Formel nicht mehr publizieren darf). Die in der Ausschreibung definierten Rahmenbedingungen umfassen dabei die zu verwendenden Faktoren (u. a. Schwierigkeitsgrad und Leistungsanteile pro SIA-Teilphase) und die geltenden Z-Werte. Weiter wurden die aufwandbestimmenden Baukosten pro Fachrichtung (Architektur, Bauingenieur, HLKKSE etc.) pro zweistellige BKP-Position in Prozent festgelegt (z. B. 100 % der Kosten BKP 21 Rohbau 1 für Architektur). Zudem wurde phasenweise, der für die Berechnung der absoluten aufwandbestimmenden Baukosten geltende Kostenstand fixiert (z. B. Kostenschätzung für Abrechnung Leistungen SIA-Teilphase Vorprojekt). Die effektive Honorierung der SIA-Phasen 1-3 wurde jeweils nach Abschluss der SIA-Teilphase rückwirkend auf dem gültigen und genehmigten Kostenstand berechnet und vergütet (z. B. Ende Bauprojekt gemäss genehmigten Kostenvoranschlag). Ab der SIA-Phase 4 wurde eine Fixierung der weiteren Honorierung nach derselben Berechnungsart und auf dem Stand des genehmigten Kostenvoranschlags vereinbart. Dies bedeutet, dass das Honorar ab der SIA-Phase 4 nicht mehr neu berechnet wurde. Die effektive Verrechnung erfolgte gemäss Zahlungsplan, konkret in den Teilphasen mit Akontozahlungen und mit einer bereinigenden Schlusszahlung zum Abschluss jeder Teilphase (Bereinigung gemäss Berechnung zum Abschluss Teilphase). Einzelne Gewerke (z. B. Bauphysiker) wurden nach effektivem Aufwand mit Kostendach honoriert. Für das Generalplaner- und Fachkoordinationshonorar sowie die Nebenkosten wurden prozentuale Pauschalen vereinbart. Dieses Modell bildet zusammen mit den gewerksweise festgelegten Stundensätzen eine faire, nachvollziehbare und einfach berechenbare Entlöhnung und hat sich als ausgewogene Lösung bewährt.

Take-aways

Für eine allseitig akzeptierte Lösung zur Honorierung von Planungsleistungen sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:

  • Fixierung Bestellung (Projektdefinition, z. B. Neubau Bürogebäude auf grüner Wiese)
  • Definition Planung (Disziplinen und Detaillierungsgrad, z. B. Architektur Grundleistungen SIA-Ordnung 102)
  • Definition Honorierungsmodell (Rahmenbedingungen und Spielraum, z. B. konkrete Umsetzung oben)

Die ersten beiden Punkte schaffen die Voraussetzung, dass alle Beteiligten den dritten Punkt einordnen können und ermöglichen erst die Vergleichbarkeit der Angebote in einer Planersubmission.

Um ein Honorierungsmodell erfolgreich anzuwenden sind folgende Eckpunkte zu beachten:

  • Festlegen was zu honorieren ist (z. B. Arbeitszeit oder Lieferobjekt)
  • Ein auf die eigenen Ansprüche abgestimmtes Modell wählen (z. B. Pauschal für 100 % Kostensicherheit)
  • Definieren wie das Honorar berechnet wird (z. B. aufwandbestimmende Baukosten etc.)
  • Regelung der konkreten Berechnung mittels relativer und nicht absoluter Rahmenbedingungen:
    • Formel mit relevanten Werten (z. B. Z-Werte) und Faktoren (z. B. Schwierigkeitsgrad)
    • Aufwandbestimmende Baukosten pro Fachrichtung in Prozent (z. B. pro zweistelliger BKP-Position)
    • Relevante Kostenstände (z. B. Kostenvoranschlag für Abschluss Bauprojekt)
    • Stundensätze (z. B. gewerksweise oder Stundenmittelsatz)
    • Honorare Generalplaner und Fachkoordination (z. B. prozentuale Pauschalen)
    • Honorare Spezialisten (z. B. Bauphysik nach effektivem Aufwand mit Kostendach)
    • Nebenkosten (z. B. prozentuale Pauschale)
  • Vereinbarung Zeitpunkte Abrechnung (z. B. Zahlungsplan mit Akonto und Schlusszahlung pro SIA-Teilphase)
  • Verlangte Beilagen und Ergänzungen (z. B. Leistungsnachweise und Referenznummern)
  • Festhalten Prozess, Termine und Fristen Zahlungsläufe (z. B. Schlusszahlung Bauprojekt 10 Tage nach Genehmigung, 5 Tage zur Prüfung und zahlbar innert 30 Tage nach Prüfung, d. h. 45 Tage nach Genehmigung)
  • Festlegung einer Fixierung des Honorars erst mit genügend stabilem und verhältnismässig detaillierten Planungsstand (z. B. nach Genehmigung Bauprojekt)
  • Teuerung bei einer Honorierung nach abgeleitetem Aufwand nicht auf dem Stundensatz und den aufwandbestimmenden Baukosten – und damit zweifach – bereinigen

Diese Eckpunkte können grösstenteils durch den Auftraggeber vorgegeben werden. Es bietet sich aber an, dem Auftragnehmer einen Spielraum zu gewähren, damit dieser seine Stärken ausspielen kann (z. B. Stundensatz).

Ein faires, nachvollziehbares und einfach berechenbares Modell zur Honorierung von Dienstleistungen bedingt auch, dass Auftragsgeber wie -nehmer auf Maximalforderungen verzichten und ihre jeweiligen Honorarbedingungen mit Augenmass einfordern.